Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für die Kindergarten- und Schulverpflegung der Aubergine & Zucchini
Angebote und Preise
Es gelten die Preise des jeweiligen Angebots. Alle Angebote erfolgen freibleibend. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen nach schriftlicher (Bestellkarte) oder elektronischer (Online) Bestellung des Kunden durch Aubergine & Zucchini. Alle Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, so weit nicht im Angebot etwas anderes vermerkt ist. So weit ein Angebot nicht individuell erstellt worden ist, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste der Kindergarten- und Schulverpflegung. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Aufträge, die noch auf der Basis der alten Preisliste erteilt und angenommen worden sind, werden unabhängig vom Erscheinen der neuen Preisliste noch auf der Basis der alten Preisliste ausgeführt.
Lieferung/Rückholung
Die Anlieferung der Bestellung erfolgt bis zu der vereinbarten Lieferzeit in den dafür vorgesehenen Transportbehältern. Für Schäden infolge von Lieferzeitverzögerungen haftet Aubergine & Zucchini nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Lieferzeitverzögerungen, die aufgrund höherer Gewalt nicht vorhersehbar eintreten (z.B. plötzlich auftretende Verkehrsbehinderungen) haftet Aubergine & Zucchini nicht. Die Rückholung der Transportbehälter erfolgt i.d.R. am auf den Liefertag folgenden Werktag.
Aufbewahrung und Haltbarkeit der Lebensmittel
Die angelieferten Speisen und Getränke werden von Aubergine & Zucchini nach den in Deutschland geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen hergestellt und befinden sich bei der Anlieferung beim Kunden in einem ordnungsgemäßen Zustand. Die Lebensmittel sind zum umgehenden Verzehr bestimmt. Nach der Anlieferung beim Kunden trägt deshalb dieser die alleinige Verantwortung für die sachgerechte Lagerung, den umgehenden Verzehr und die hygienisch einwandfreie Behandlung der gelieferten Speisen und Getränke. Aubergine & Zucchini übernimmt nach der erfolgten Auslieferung keine Haftung für eine Veränderung oder Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke, die auf eine fehlerhafte Lagerung, einen unsachgemäßen hygienischen Umgang oder einen verspäteteten Verzehr durch den Kunden zurückzuführen sind.
Reklamationen
Die Vollständigkeit der Lieferung sowie die Beschaffenheit der Speisen ist schnellstmöglich zu prüfen. Festgestellte Mängel sind Aubergine & Zucchini gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde eine derartige Anzeige, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der ersten Untersuchung nicht erkennbar war. Derartige Mängel müssen spätestens an dem Werktag, der auf die Auslieferung folgt, bei Aubergine & Zucchini angezeigt werden.
Zahlungen
Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich, auf Wunsch kann gegen Vorlage einer Lastschrift-Einzugsermächtigung auch eine monatliche Abrechnungsweise vereinbart werden. Alle Zahlungen sind sofort rein netto fällig.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.
Kündigungsfristen
Sollte vertraglich nichts anderes vereinbart worden sein, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB (BGB § 309 Nr. 9 Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen). Hieraus ergibt sich eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bonn.